Ratgeber
Datenschutz bei KI-Entwicklung: Welche Daten wohin gehen — und was Sie vom Anbieter verlangen sollten
Drei Orte, drei Rechtsverhältnisse: Betriebsdaten, Entwicklungsdaten und KI-Verarbeitung sauber getrennt, mit einer Frageliste für jedes Angebot.
Stand: 18. August 2026 · MCP Baldux
Bei KI-Entwicklung liegen Daten an drei verschiedenen Orten: Ihre Betriebsdaten auf Ihrem eigenen Server, die Beschreibungen und Entwicklungsinhalte beim Anbieter und Teile davon bei den eingesetzten KI-Anbietern. Verlangen sollten Sie eine namentliche Liste dieser Dienstleister mit Sitzland, einen Auftragsverarbeitungsvertrag und die Zusage, dass in der Planungsphase keine produktiven personenbezogenen Daten nötig sind.
Drei Orte, an denen Ihre Daten liegen
Die häufigste Unklarheit in Angeboten entsteht, weil drei verschiedene Datenbestände in einen Topf geworfen werden. Sauber getrennt sieht es so aus.
| Datenbestand | Wo er liegt | Wer Vertragspartner ist |
|---|---|---|
| Betriebsdaten | auf Ihrem Server, Empfehlung Hetzner in Deutschland | Sie selbst, der Vertrag läuft auf Ihren Namen |
| Beschreibungen und Entwicklungsinhalte | beim Anbieter, für Planung, Bau und Prüfung | Baldux, geregelt über den Auftragsverarbeitungsvertrag |
| KI-Verarbeitung | bei den eingesetzten Modellanbietern | Baldux als Auftragsverarbeiter, Anbieter als Unterauftragsbearbeiter |
Diese Trennung ist der Grund, warum auf unseren Seiten keine pauschale Zusage steht, sämtliche Daten blieben im Haus. Für die produktiven Betriebsdaten wäre sie zutreffend. Für die Inhalte, mit denen geplant und gebaut wird, wäre sie falsch, denn dafür werden KI-Dienste eingesetzt.
Welche KI-Anbieter beteiligt sind
Transparenz beginnt bei der Namensliste. Bei uns steht sie öffentlich auf der Seite zu den Unterauftragsbearbeitern, mit Zweck und Region; die eingesetzten Modellhäuser sind diese.
| Modell | Anbieter | Sitz |
|---|---|---|
| Claude | Anthropic PBC | USA |
| Codex | OpenAI, L.L.C. | USA |
| Kimi | Moonshot AI | China |
| Gemini | Google Ireland Ltd. | Irland / USA |
Dazu kommen der Webhoster für diese Website und den Kundenbereich sowie der Anbieter für Terminbuchung und Videokonferenz. Wo Daten in Staaten ohne anerkannt angemessenes Datenschutzniveau gelangen können, setzen wir geeignete Garantien ein, insbesondere anerkannte Standardvertragsklauseln; die Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung im Abschnitt zur Bekanntgabe ins Ausland.
Welche Rolle welches Modellhaus übernimmt, halten wir bewusst offen. Das ist eine Betriebsentscheidung, die sich mit der Eignung der Modelle ändern kann; die Liste der Anbieter selbst ändert sich dabei nicht stillschweigend, sondern auf der genannten Seite.
Warum in der Planungsphase keine echten Personendaten nötig sind
Ein Plan beschreibt Abläufe, Rollen und Datenstrukturen. Dafür braucht niemand echte Namen, echte Adressen oder echte Krankenakten. Vertraglich ist das bei uns so festgehalten: Produktive personenbezogene Daten sollen für Entwicklungs- und Planungszwecke nur bereitgestellt werden, soweit das erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist; wo möglich, sind Test-, anonymisierte oder pseudonymisierte Daten zu verwenden.
Praktisch heißt das für Ihr erstes Gespräch: Beschreiben Sie den Vorgang, nicht den Vorgang von Frau Müller. Wenn ein Beispiel nötig ist, nehmen Sie ein erfundenes. Und wenn eine Migration aus einem Altsystem ansteht, ist der Zeitpunkt für echte Daten die Migration, nicht die Planung.
Dieser Artikel ordnet ein, was auf unseren eigenen Seiten steht. Er ist keine Rechtsberatung. Ob Ihre konkrete Verarbeitung zulässig ist, welche Rechtsgrundlage greift und was in Ihr Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gehört, beurteilt Ihre Datenschutzbeauftragte, Ihre Rechtsabteilung oder eine Kanzlei.
Welche Unterlagen ein Anbieter offenlegen sollte
Vier Dokumente reichen, um die Datenschutzseite eines Angebots zu beurteilen. Alle vier sollten öffentlich oder auf Anfrage sofort verfügbar sein, nicht erst nach Vertragsschluss.
- Die Datenschutzerklärung, gegliedert nach Verarbeitungen: Website, Kontakt, Einreichung, Sprachaufnahmen, KI-Dienste, Kundenbereich, Zusammenarbeit, Aufbewahrung, Ihre Rechte.
- Den Auftragsverarbeitungsvertrag mit Weisungsbindung, Löschung, Drittlandübermittlungen und den technisch-organisatorischen Maßnahmen. Bei uns steht er als eigene Seite; ein gesondertes Entgelt dafür sieht unsere Preisliste nicht vor.
- Die namentliche Liste der Unterauftragsbearbeiter mit Zweck, Datenarten und Region.
- Die Aussage zum Betrieb: Wer ist Vertragspartner des Rechenzentrums, und auf wessen Namen läuft der Server?
Der letzte Punkt ist zugleich der wirksamste Hebel für Ihre Datenhoheit. Läuft der Hosting-Vertrag auf Ihren Namen, sind Ihre produktiven Daten in Ihrem eigenen Vertragsverhältnis, und ein Anbieterwechsel berührt sie nicht.
Zehn Fragen an jeden Anbieter
- Welche KI-Anbieter setzen Sie ein, und wo sitzen sie?
- Werden meine Inhalte zum Training fremder Modelle verwendet?
- Auf welcher Grundlage erfolgen Übermittlungen in Drittstaaten?
- Bekomme ich einen Auftragsverarbeitungsvertrag, und was kostet er?
- Brauchen Sie für die Planung echte personenbezogene Daten?
- Wo liegen die produktiven Daten, und auf wessen Namen läuft der Server?
- Wie lange bewahren Sie meine Beschreibungen und Entwicklungsinhalte auf?
- Wer bei Ihnen hat Zugriff, und wie wird dieser Zugriff protokolliert?
- Was passiert mit meinen Daten nach Vertragsende?
- Wie melden Sie mir eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten?
Auf die zweite Frage sollten Sie eine schriftliche Antwort verlangen, weil sie sich nach Anbieter und Tarif unterscheidet. Auf die vierte Frage ist jede Antwort außer einem Vertrag eine Absage: Ohne Auftragsverarbeitungsvertrag lässt sich eine Verarbeitung im Auftrag nicht sauber abbilden.
Welches Recht gilt: DSG, DSGVO und der EU AI Act
Für uns gilt insbesondere das Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz. Soweit die Datenschutz-Grundverordnung auf eine konkrete Bearbeitung sachlich und räumlich anwendbar ist, beachten wir zusätzlich deren Anforderungen. Für Sie als Auftraggeber in Deutschland oder Österreich ist in aller Regel die DSGVO der Maßstab, an dem Ihre eigene Verarbeitung gemessen wird.
Die europäische KI-Verordnung kommt als eigene Ebene dazu und betrifft nicht dieselbe Frage: Sie regelt, welche Pflichten mit dem Einsatz eines KI-Systems verbunden sind, während der Datenschutz regelt, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen. Eine Einordnung dazu steht im Lexikon.
Was daraus für Ihre Auswahl folgt, ist unspektakulär: Verlangen Sie Namen, Verträge und Orte statt Zusicherungen. Ein Anbieter, der die zehn Fragen oben schriftlich beantwortet, hat den Nachweis erbracht, den Sie brauchen; einer, der auf allgemeine Formulierungen ausweicht, hat ihn nicht.
Häufige Fragen zum Datenschutz bei KI-Entwicklung
Welche Daten gehen bei KI-Entwicklung an externe Anbieter?
Die Beschreibungen Ihres Vorhabens und die Entwicklungsinhalte, mit denen geplant, gebaut und geprüft wird. Ihre produktiven Betriebsdaten gehören nicht dazu: Die liegen auf Ihrem eigenen Server, dessen Vertrag auf Ihren Namen läuft.
Bekomme ich einen Auftragsverarbeitungsvertrag?
Ja. Der Auftragsverarbeitungsvertrag steht öffentlich als eigene Seite, samt Weisungsbindung, Löschregeln, Drittlandübermittlungen und den technisch-organisatorischen Maßnahmen; ein gesondertes Entgelt dafür sieht unsere Preisliste nicht vor. Die beteiligten Dienstleister stehen namentlich auf der Seite zu den Unterauftragsbearbeitern.
Muss ich echte Kundendaten herausgeben, damit Sie planen können?
In der Planungsphase nicht. Beschrieben werden Abläufe, Rollen und Datenstrukturen; dafür reichen Test-, anonymisierte oder pseudonymisierte Daten. Produktive personenbezogene Daten sollen nur bereitgestellt werden, soweit das erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist.
Werden meine Inhalte zum Training von KI-Modellen verwendet?
Das hängt am jeweiligen Anbieter und an den vereinbarten Bedingungen und ist deshalb eine Frage, die Sie schriftlich stellen sollten. Wir setzen die Dienste im Rahmen der jeweils geltenden Vertragsbedingungen ein; welche Anbieter das sind, steht öffentlich auf der Seite zu den Unterauftragsbearbeitern.
Ist KI-Entwicklung mit der DSGVO vereinbar?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten, weil es an Ihrer konkreten Verarbeitung hängt: welche Daten, welcher Zweck, welche Rechtsgrundlage, welche Empfänger. Was ein Anbieter dafür liefern muss, sind Verträge, Namen und Orte. Die Bewertung Ihres Falls gehört zu Ihrer Datenschutzbeauftragten oder einer Kanzlei; dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.