Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen der Baldux GmbH. Managed, Projekt und Engine richten sich ausschließlich an Unternehmen. Self können auch Privatpersonen buchen — für sie gelten die zusätzlichen Regeln in Ziffer 7.
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Baldux GmbH, Erlistrasse 6, 6403 Küssnacht am Rigi, Schweiz (nachfolgend „wir“ oder „MCP Baldux“) und ihren Kundinnen und Kunden über die Leistungen Managed, Projekt, Self und Engine.
1.2 Managed, Projekt und Engine richten sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertrag über diese Leistungen kommt mit Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht zustande.
1.3 Self steht auch Verbraucherinnen und Verbrauchern offen. Verbraucher ist, wer ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder der gewerblichen noch der selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Für diese Verträge gelten zusätzlich die Bestimmungen in Ziffer 7 sowie alle zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem die Kundin oder der Kunde den gewöhnlichen Aufenthalt hat.
1.4 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit wir ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt haben. Das gilt auch dann, wenn wir eine Leistung in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen vorbehaltlos erbringen.
2. Vertragspartner und Vertragsschluss
2.1 Die Darstellung unserer Leistungen auf dieser Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Einladung, ein solches abzugeben. Preisangaben auf der Website sind unverbindlich, solange kein Vertrag geschlossen ist.
2.2 Managed, Projekt und Engine: Der Vertrag kommt zustande, wenn wir ein Angebot in Textform abgeben und der Kunde es annimmt, oder wenn wir eine Bestellung des Kunden in Textform bestätigen. Bei Projekt geht dem eine kostenlose Analyse voraus; aus ihr entsteht keine Verpflichtung zur Beauftragung.
2.3 Self: Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Zugangs zustande. Die Startwoche ist unentgeltlich und läuft nach 7 Tagen ergebnislos aus — sie geht nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement über. Ein kostenpflichtiger Vertrag entsteht erst, wenn der Kunde einen Tarif ausdrücklich und kostenpflichtig bestellt.
2.4 Wir speichern den Vertragstext nicht in einer für den Kunden gesondert abrufbaren Form. Diese Bedingungen können jederzeit auf dieser Seite aufgerufen, gespeichert und ausgedruckt werden.
3. Leistungen
3.1 Managed ist eine feste Entwicklungskapazität im Monatsabonnement. Der Kunde reicht Vorhaben ein, wir arbeiten sie mit ihm aus, lassen sie durch die Engine bauen und übergeben das geprüfte Ergebnis. Der Umfang bemisst sich nach der Zahl der Freigaben des gebuchten Tarifs und der darin enthaltenen Beratungszeit.
3.2 Projekt ist ein einzelnes, im Umfang festgeschriebenes Vorhaben zum Festpreis. Der Umfang wird vor Beginn gemeinsam festgelegt und schriftlich festgehalten. Leistungen, die dort nicht aufgeführt sind, sind nicht geschuldet; sie können durch eine gesonderte Vereinbarung ergänzt werden.
3.3 Self ist ein Zugang zu unserer Engine über das MCP-Protokoll. Der Kunde verbindet sein eigenes Konto bei einem KI-Anbieter und baut damit selbst. Wir schulden die Bereitstellung des Zugangs und den Prüfablauf, nicht das Ergebnis der vom Kunden angestoßenen Arbeiten.
3.4 Engine ist die Anbindung eigener KI-Agenten des Kunden an unseren Prüfablauf über eine Schnittstelle. Abgerechnet wird nach der Zahl der Prüfungen.
3.5 Wir schulden eine Leistung nach den Regeln der Technik und dem vereinbarten Umfang. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg — etwa Umsatz, Einsparung oder Reichweite — ist nicht geschuldet.
3.6 Zur Erbringung setzen wir KI-Modelle Dritter und weitere Dienstleister ein. Das ist Teil der Leistung und bedarf keiner gesonderten Zustimmung. Welche Anbieter das sind, steht in unserer Datenschutzerklärung.
4. Freigaben
4.1 Die Kapazität eines Tarifs wird in Freigaben bemessen. Eine Freigabe entsteht, wenn ein Arbeitsschritt die Prüfung besteht und versiegelt wird.
4.2 Nicht gezählt werden: das Beschreiben und Bauen selbst, die Prüfrunden bis zu sechs Durchläufen je Schritt sowie Fehlversuche und Abbrüche. Der Kunde trägt also nicht das Risiko, dass ein Schritt mehrere Anläufe braucht.
4.3 Enthaltene Freigaben beziehen sich auf den jeweiligen Abrechnungsmonat. Nicht genutzte Freigaben verfallen zum Monatsende und werden nicht erstattet. Diese Begrenzung ist Grundlage der Preisbildung; sie wird vor Vertragsschluss ausgewiesen.
4.4 Zusätzlich erworbene Freigaben (Extra-Pack) sind 12 Monate ab Kauf gültig und verfallen nicht am Monatsende.
4.5 Ist das Kontingent ausgeschöpft, ruht die Bearbeitung bis zum nächsten Abrechnungsmonat oder bis zum Erwerb zusätzlicher Freigaben. Eine automatische Nachbelastung findet nicht statt.
5. Preise, Steuern und Zahlung
5.1 Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Preisangaben auf der Website dienen der Orientierung.
5.2 Gegenüber Unternehmen verstehen sich alle Preise netto, zuzüglich einer etwaigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei grenzüberschreitenden Leistungen an Unternehmen innerhalb der Europäischen Union geht die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über (Reverse-Charge-Verfahren); der Kunde teilt uns dafür seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit.
5.3 Gegenüber Verbrauchern verstehen sich die Preise für Self einschließlich der Umsatzsteuer, die am Wohnsitz der Kundin oder des Kunden gilt. Der maßgebliche Endpreis wird vor der kostenpflichtigen Bestellung angezeigt.
5.4 Laufende Entgelte sind monatlich im Voraus fällig. Festpreise bei Projekt werden zu 50 % bei Beauftragung, zu 25 % bei Erreichen des vereinbarten Zwischenstands und zu 25 % bei Abnahme fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.
5.5 Bei Zahlungsverzug schulden Unternehmen Verzugszins in gesetzlicher Höhe (Art. 104 OR). Gerät ein Kunde mit einem nicht unerheblichen Betrag länger als 30 Tage in Verzug, dürfen wir den Zugang nach vorheriger Ankündigung bis zum Ausgleich sperren. Bereits übergebene Arbeitsergebnisse bleiben davon unberührt.
5.6 Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Einschränkung nicht.
5.7 Erstattungen. Mit der Buchung binden wir Rechenkapazität, Modell- und Prüfleistungen. Bereits erbrachte Leistungen und begonnene Abrechnungszeiträume werden daher nicht erstattet. Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher nach Ziffer 7 sowie Ansprüche wegen Mängeln nach Ziffer 11 bleiben unberührt.
6. Laufzeit und Kündigung
6.1 Abonnements laufen einen Monat und verlängern sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn sie nicht bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Eine Kündigung in Textform genügt; eine Begründung ist nicht erforderlich.
6.2 Wurde eine Jahresvorauszahlung vereinbart, läuft der Vertrag ein Jahr und verlängert sich um jeweils ein Jahr, wenn er nicht einen Monat vor Ablauf gekündigt wird.
6.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Kunde die Leistung rechtswidrig nutzt oder trotz Mahnung erheblich in Zahlungsverzug bleibt.
6.4 Nach Vertragsende bleiben bereits übergebene Arbeitsergebnisse beim Kunden. Sie laufen auf seiner eigenen Infrastruktur weiter und werden durch das Vertragsende weder gesperrt noch entzogen. Wir stellen den Zugang zur Engine und die weitere Bearbeitung ein.
7. Widerrufsrecht für Verbraucher
Diese Ziffer gilt ausschließlich für Verbraucherinnen und Verbraucher, die Self buchen. Für Unternehmen besteht kein Widerrufsrecht.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Ausübung. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns — Baldux GmbH, Erlistrasse 6, 6403 Küssnacht am Rigi, Schweiz, service@baldux.com, +41 41 588 18 33 — mittels einer eindeutigen Erklärung (etwa per Post, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten stehende Muster verwenden, das aber nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Frist genügt es, dass Sie die Mitteilung vor Ablauf der Frist absenden.
Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wertersatz. Haben Sie verlangt, dass die Leistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Widerruf erbrachten Leistung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistung entspricht. Maßgeblich ist dabei die Zahl der Freigaben, die Sie bis zum Widerruf verbraucht haben.
Vorzeitiges Erlöschen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Leistung vollständig erbracht haben und wir mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und zugleich Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An Baldux GmbH, Erlistrasse 6, 6403 Küssnacht am Rigi, Schweiz, service@baldux.com:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
— Bestellt am (*)/erhalten am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
7.1 Die unentgeltliche Startwoche begründet keine Zahlungspflicht; ein Widerruf ist insoweit ohne Folgen.
8. Mitwirkung des Kunden
8.1 Der Kunde stellt die Angaben bereit, die für die Leistung nötig sind: Beschreibung des Vorhabens, fachliche Auskünfte, Zugänge zu Systemen, an die angebunden werden soll, und Entscheidungen dort, wo sie erforderlich sind. Verzögerungen, die aus fehlender Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu unseren Lasten.
8.2 Der Kunde nimmt in die Beschreibungen seines Vorhabens keine personenbezogenen Daten und keine Echtdaten aus produktiven Systemen auf. Für die Arbeit genügen anonymisierte Beispiele. Übergibt der Kunde dennoch solche Daten, stellt er uns von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen.
8.3 Der Kunde benennt eine Ansprechperson, die Auskünfte erteilen und Entscheidungen treffen kann.
8.4 Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Ein Self-Zugang ist für die Nutzung durch eine Person bestimmt.
9. Hosting und Betrieb
9.1 Die für den Kunden erstellte Software läuft auf einer Infrastruktur, die der Kunde selbst hält. Er schließt den Vertrag mit dem Betreiber im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Wir werden nicht Vertragspartner dieses Betreibers.
9.2 Auf Wunsch richten wir die Infrastruktur ein und übernehmen die Einrichtung von Sicherung und Überwachung. Die Auswahl des Betreibers und des Standorts trifft der Kunde.
9.3 Für Verfügbarkeit, Sicherheit und Leistungsfähigkeit dieser Infrastruktur haftet deren Betreiber nach dem Vertrag, den der Kunde mit ihm geschlossen hat. Eine Haftung von uns für Ausfälle dort besteht nicht, soweit wir sie nicht selbst zu vertreten haben.
10. Rechte am Ergebnis
10.1 Mit vollständiger Bezahlung übertragen wir dem Kunden sämtliche übertragbaren Rechte an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen — räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt, einschließlich des Rechts zur Bearbeitung und zur Weiterübertragung. Der Quellcode wird übergeben.
10.2 Zum Umgang mit maschinell erzeugten Teilen: An Ergebnissen, die ohne prägende menschliche Gestaltung allein maschinell entstanden sind, bestehen nach geltendem Urheberrecht möglicherweise keine Schutzrechte — weder für uns noch für Dritte. Wir können deshalb nur übertragen, was tatsächlich besteht. Wir sichern jedoch zu, an den für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen keine eigenen Rechte geltend zu machen, sie nicht an Dritte zu lizenzieren und sie nicht anderweitig zu verwerten.
10.3 An unserer Engine, dem Prüfablauf, den Regelwerken und der zugrunde liegenden Software behalten wir sämtliche Rechte. Der Kunde erhält daran ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrages.
10.4 Bestandteile Dritter — insbesondere quelloffene Bibliotheken — unterliegen ihren eigenen Lizenzbedingungen. Wir weisen die eingesetzten Bestandteile und ihre Lizenzen aus.
10.5 Wir dürfen den Kunden nur dann als Referenz nennen, wenn er dem zuvor in Textform zugestimmt hat.
11. Mängel
11.1 Weicht ein Arbeitsergebnis vom vereinbarten Umfang ab, beseitigen wir den Mangel innerhalb angemessener Frist durch Nachbesserung. Der Kunde zeigt Mängel nachvollziehbar an und beschreibt, wie sie auftreten.
11.2 Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Kunde den Preis mindern oder vom betroffenen Teil des Vertrages zurücktreten.
11.3 Kein Mangel liegt vor bei Abweichungen, die auf Änderungen der Systemumgebung des Kunden, auf Eingriffen des Kunden oder Dritter in die Software oder auf einer Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks beruhen.
11.4 Gegenüber Unternehmen beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwölf Monate ab Abnahme oder Übergabe. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Fristen.
12. Haftung
12.1 Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in den Fällen, in denen das Gesetz eine Haftungsbeschränkung nicht zulässt.
12.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, haften wir der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
12.3 Gegenüber Unternehmen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit zudem der Höhe nach auf das begrenzt, was der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis an uns gezahlt hat.
12.4 Datensicherung. Für den Verlust von Daten haften wir nur bis zu dem Betrag, der zur Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung angefallen wäre. Für die Sicherung der Daten auf seiner eigenen Infrastruktur ist der Kunde verantwortlich.
12.5 Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für die Haftung unserer Mitarbeitenden und der von uns eingesetzten Hilfspersonen.
13. Vertraulichkeit
13.1 Beide Seiten behandeln Informationen der jeweils anderen Seite, die als vertraulich bezeichnet sind oder ihrer Natur nach vertraulich sind, während der Zusammenarbeit und drei Jahre darüber hinaus vertraulich.
13.2 Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind, unabhängig entwickelt wurden oder rechtmäßig von Dritten erlangt wurden, sowie Auskünfte, zu denen eine gesetzliche oder behördliche Pflicht besteht.
13.3 Die Weitergabe an die zur Leistungserbringung eingesetzten Dienstleister und Modellanbieter ist zulässig; wir verpflichten diese entsprechend.
14. Verfügbarkeit und Änderungen
14.1 Wir bemühen uns um durchgehende Erreichbarkeit unserer Systeme, schulden aber keine bestimmte Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten kündigen wir an, soweit sie planbar sind, und legen sie nach Möglichkeit in verkehrsarme Zeiten.
14.2 Wir dürfen die Leistung weiterentwickeln und einzelne Bestandteile ersetzen, solange der vertraglich vereinbarte Zweck erhalten bleibt. Das gilt insbesondere für den Wechsel eingesetzter KI-Modelle.
14.3 Beeinträchtigt eine Änderung den vereinbarten Zweck wesentlich, teilen wir das mindestens einen Monat vorher mit. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt der Änderung außerordentlich kündigen.
15. Änderung dieser Bedingungen
15.1 Wir dürfen diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn das zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder an eine Weiterentwicklung der Leistung erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
15.2 Änderungen teilen wir mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge weisen wir in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht er, endet der Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens, ohne dass daraus Ansprüche entstehen.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
16.2 Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der sich aus den zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates ergibt, in dem die Kundin oder der Kunde den gewöhnlichen Aufenthalt hat.
16.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Unternehmen ist Küssnacht am Rigi, Schweiz. Wir sind zusätzlich berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
16.4 Gegenüber Verbrauchern gilt Ziffer 16.3 nicht. Verbraucherinnen und Verbraucher können uns an ihrem Wohnsitz oder an unserem Sitz verklagen; wir können sie nur an ihrem Wohnsitz verklagen.
16.5 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
16.6 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.